Schimmelbekämpfung

Unser Spezialgebiet

Schimmel-, Schwamm- und Schädlingsbekämpfung

URSACHEN

Schimmelbefall steht im direkten Zusammenhang mit Feuchtigkeit. Dies kann viele Ursachen haben.

  • Wärmebrücken
  • Baurestfeuchte
  • Möblierung und Wandverkleidungen an Außenbauteilen
  • Zu hohe Raumluftfeuchte in der Wohnung durch ein falsches Lüftungs- und nutzverhalten (häufigste Ursache)
  • Eindringende Feuchtigkeit

Um Schimmel langzeitig zu verhindern müssen die Ursachen erkannt und behoben werden. Eine ausschließliche Beseitigung des Schimmelbefalls, ohne die tatsächlichen Ursachen zu beseitigen, kann nur als vorübergehende Maßnahme bezeichnet werden.

GESUNDHEIT

Von besonderem Interesse ist die wohnhygienische Bedeutung bei Schimmelbefall, da viele Schimmelpilzarten als Allergene wirken. Ausgelöst werden diese Allergien von den Sporen oder den eingeatmeten Pilzgiften, die mitunter auch mit den Ausscheidungen der Hausstaubmilben verbreitet werden.
Bei den als Wohngiften wirkenden Schimmelpilzen handelt es sich oft um Aspergillusarten, wie "aspergillus niger" und "aspergillus fumigatus". Die durch sie ausgelöste Aspergillose betrifft zumeist die Lunge (z.B. die allergische Bronchopneumopathie), sowie die Haut, Ohren und Nebenhöhlen. 
Das Ansteigen der Schimmelpilzerkrankungen ist seit Einführung der Fensterdichtungen zu einem wohnhygienischen Problem geworden.

SANIERUNGSMASSNAHMEN

Feststellung der Schimmelursache!! Nur die Klärung der Ursache verhindert neuerlichen Schimmelbefall. (z.B. Nutzerverhalten, zu geringe Wärmedämmung, bautechnische Mangel...).
Senkung der Raumluftfeuchte (häufiges Trockenlüften), Erhöhung der Iinnentemperatur.
Erhöhung des Luftwechsels durch Anbringung von Fensterlüftern (Spaltlüfter) und Ventilatoren, besonders in fensterlosen Feuchträumen
Hausschwamm, Mauerschwamm

Pilze können die Haussubstanz nachhaltig gefährden. Zusammen mit Insektenbefall werden etwa zwei Drittel aller Holzschäden durch sie verursacht. Sie werden umgangssprachlich auch als "Mauerschwamm" bezeichnet. Pilze können unter günstigen Bedingungen ganze Häuser durchwachsen, schädigen und letztlich zerstören.
Die Schädigung von statisch tragenden Holzbauteilen erfordert in gewissen Fällen den Einsatz von bekämpfenden chemischen Holzschutz. Durch Pilzangriff kann die Holzschädigung soweit fortgeschritten sein, daß die statische Tragfähigkeit zu überprüfen ist. Es ist im Einzelfall zu entscheiden, inwieweit gesundheitliche und ökologische Gesichtspunkte im Verhältnis zu den getroffenen chemischen Holzschutzmaßnahmen stehen. Pilzbekämpfungen können hohe begleitende Sanierunskosten verursachen (Abbruch Fußböden, Decken, Verkleidungen; Ausbau von Einbauküchen und -möbel..und deren Ersatz).
Pilzberatung und Entfernung erfordert grundsätzlich die Beauftragung eines qualifizierten Fachmannes und die Durchführung durch einen zertifizierten Fachbetrieb.


Unter den holzzerstörenden Pilzen nimmt der Echte Hausschwamm eine Sonderstellung ein. Im Gegensatz zu den anderen Pilzen besitzt er die Fähigkeit auch nach Trockenlegung der Schadstelle Feuchte mit Hilfe seiner Pilzfäden zu transportieren, sich weiterzuverbreiten und trockenes "gesundes" Holz zu befallen. Dazu leitet er das hierzu benötigte Wasser über sein Strangmyzel oft meterweise heran. Bei seiner Ausbreitung durchwächst er auch Mauerwerk aus Ziegel und Leichtbeton.

SCHADENSURSACHE

Fehlende oder falsche Feuchteabdichtung
Undichte Installation oder Sanitäreinbauten
Dachentwässerungen, Dachschäden. Kamine
Installationsschächte, Holzeinbau mit Erdkontakt, Undichtigkeiten im Fensterberich, beläge auf Altböden
Mangelnder konstruktiver Holzschutz, feuchte Lagerung, Überflutung

SANIERUNGSKONZEPT

Die Sanierung eines Pilzschadens ist abhängig von Schadensursache und Pilzart.
Die Ausführung der Bekämpfungsmaßnahmen sind gemäß ÖNORM 3802-2 durchzuführen, bzw. es ist eine richtige Sanierung nach DIN 68 800 vorzunehmen.
Bei Einsatz von chemischen Maßnahmen sind zugelassene Produkte des Prüfausschusses für Holzschutzmittel anzuwenden. Im wesentlichen sind folgende Sanierungsschritte durchzuführen:
Genaue Analyse der Schadensursache
Genaue Ermittlung des Pilzbefallausmaßes
Umfassende Entfernung des Pilzes, des befallenen Holzes, sowie bei Bedarf der chemischen Pilzbekämpfung
Bauliche Sanierung der Feuchteursache 
Dabei ist zu beachten, das die beabsichtigten Bekämpfungsmaßnahmen dem Schadensbild angemessen ausgewählt werden, das besonders bekämpfende Holzschutzmittel stark toxisch sind und ihr Einsatz und Anwendungsausmaß in Aufenthaltsbereichen auf ein Mindestmaß reduziert werden müssen, das übersehene Mycelstränge neuerliche Quellen für einen Neubefall darstellen können und das Pilzbefall, sowie durchgeführte Pilzbekämpfungen bei Immobilienverkauf anzuführen sind.

Schädlingsbekämpfung
Fragen hierzu kann Ihnen unsere geprüfte Vollsachkundige in Schädlingsbekämpfung, Frau Susanne Kessler, beantworten.

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